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   VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18   

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VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18 (https://dejure.org/2021,21920)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07.06.2021 - 2 A 44/18 (https://dejure.org/2021,21920)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 2 A 44/18 (https://dejure.org/2021,21920)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).

    Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die konkrete Situation irakischer Frauen je nach regionalem und sozialen Hintergrund stark unterscheiden kann, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob und inwieweit die Betreffende voraussichtlich durch einen Familien- oder Stammesverbund vor Verfolgungsmaßnahmen geschützt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015, a.a.O., juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2006 - 9 LB 27/03

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen assyrischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 08.06.2017 - 8a K 1971/16

    Irak; ; alleinstehende Frau ; weiblich ; Mädchen westliche Prägung ;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • VG Aachen, 03.05.2019 - 4 K 3092/17
    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • VG Stade, 23.07.2019 - 2 A 19/17

    Irak, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Zwangsehe, Zwangsheirat,

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • VG Göttingen, 05.07.2011 - 2 A 215/09

    Asylfolgeantrag; Christin; Frist; Irak; westliche Prägung

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • VG München, 01.07.2020 - M 4 K 16.35270

    Erfolglose Klage gegen vollumfängliche Ablehnung des Asylantrags (Frau, Irak)

    Auszug aus VG Göttingen, 07.06.2021 - 2 A 44/18
    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabs bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 09.03.2021 - 12 A 11390/17 - und vom 18.03.2021 - 12 A 1130/18 -, n.v.; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 22.06.2020 - 12 A 773/18 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019 - 4 K 3092/17.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011 - 2 A 215/09 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.02.2006 - 9 LB 27/03 -, juris; in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris).
  • OVG Saarland, 13.05.2020 - 2 B 175/20

    Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Verordnung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 134/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung des Corona-Virus nicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • OVG Saarland, 28.04.2020 - 2 B 151/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios wegen Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 141/20

    Untersagung der Öffnung von Ladenlokalen mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehört es ansonsten ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern in der Entstehungsgeschichte der angegriffenen Norm einzutreten.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 A 44/18 -, Juris) Dies gilt im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO in besonderem Maße.
  • VG Braunschweig, 04.04.2024 - 2 A 26/21

    Verwestlichung; Flüchtlingsschutz für verwestlichte Yezidin aus dem Irak

    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabes bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder ihnen diese Anpassung infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Braunschweig, Urteil vom 16.09.2022 - 2 A 434/18 -, n. v.; VG Braunschweig, Urteil vom 26.01.2023 - 2 A 172/19 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 11.10.2023 - 3 A 3158/23 -, juris Rn. 17 m. w. N.; VG Göttingen, Urteil vom 07.06.2021 - 2 A 44/18 -, juris Rn. 30; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris Rn. 33; ebenso speziell für alleinstehende, verwestlichte Frauen: VG Berlin, Urteil vom 20.01.2022 - 29 K 107.17 A -, juris Rn. 22; ebenso speziell für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 27.10.2022 - 3 A 5642/18 -, juris Rn. 23; abgelehnt für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 21.11.2022 - 12 A 1928/18 -, juris Rn. 32).
  • VG Hannover, 11.10.2023 - 3 A 3158/23

    Asylfolgeantrag; Flüchtkingseigenschaft; Folgeantrag; keine Dreimonatsfrist;

    Nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. z. B.: VG Hannover, Urteil vom 5. Juni 2023 - 3 A 1652/19 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 30. Mai 2023 - 12 A 4514/21 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 10. Mai 2023 - 6 A 2409/23 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 27. Oktober 2022 - 3 A 5642/18 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 25. Oktober 2021 - RO 13 K 19.30604 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 7. Juni 2021 - 2 A 44/18 -, juris; VG Dresden, Urteil vom 18. Mai 2021 - 13 K 2013/19.A -, juris; VG München, Urteil vom 17. März 2020 - M 19 K 16.32656 -, juris; VG Stade, Urteil vom 23. Juli 2019 - 2 A 19/17 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 10. Dezember 2018 - 6 A 6837/16 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 3. Mai 2019 - 4 K 3092/17.A -, juris) ist irakischen Frauen/Mädchen, bei denen die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG zuzuerkennen, da Frauen/Mädchen, die sich der bestehenden rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen/Mädchen im Irak auf Grund einer "westlichen Prägung" entgegenstellen oder denen ein solches Verhalten von der irakischen (Mehrheits-)Gesellschaft im Sinne von § 3b Abs. 2 AsylG zugeschrieben wird, wegen ihrer deutlich abgegrenzten Identität von der irakischen (Mehrheits-)Gesellschaft als andersartig betrachtet werden und aufgrund dessen einer beachtlichen Verfolgungsgefahr ausgesetzt sind.
  • VG Braunschweig, 26.01.2023 - 2 A 172/19

    Soziale Gruppe; Verwestlichung; Yeziden; Flüchtlingsschutz für verwestlichte

    Auf Basis dieses rechtlichen Maßstabes bilden irakische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe, sofern sie - beispielsweise infolge eines längeren Aufenthalts in Europa - in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder ihnen diese Anpassung infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Braunschweig, Urteil vom 16.09.2022 - 2 A 434/18 -, n. v.; VG Hannover, Urteil vom 10.05.2022 - 6 A 3221/17 -, n. v.; VG Göttingen, Urteil vom 07.06.2021 - 2 A 44/18 -, juris Rn. 30; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019 - 2 A 19/17 -, juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017 - 8a K 1971/16.A -, juris Rn. 33; ebenso speziell für alleinstehende, verwestlichte Frauen: VG Berlin, Urteil vom 20.01.2022 - 29 K 107.17 A -, juris Rn. 22; ebenso speziell für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 27.10.2022 - 3 A 5642/18 -, juris Rn. 23; abgelehnt für irakische Yezidinnen: VG Hannover, Urteil vom 21.11.2022 - 12 A 1928/18 -, juris Rn. 32).
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